Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze / rot-weiße Streifen
Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss
durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar
und dauerhaft ausgeführt werden.
Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für
ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies
sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens,
Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens,
Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht. Es
wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich
begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies
sind z.B. Kranhaken, Baugruben. Die Kennzeichnung soll den
Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen.
Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen
beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen
richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so
auszuführen, dass der Anteil der
Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche
beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45°
anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.
(Auszug aus BGV A8 )
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