Warnmarkierung

Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze / rot-weiße Streifen

Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss

durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar

und dauerhaft ausgeführt werden.

Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für

ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies

sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens,

Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens,

Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht. Es

wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich

begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies

sind z.B. Kranhaken, Baugruben. Die Kennzeichnung soll den

Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen.

Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen

beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen

richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so

auszuführen, dass der Anteil der

Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche

beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45°

anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

(Auszug aus BGV A8 )

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